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Die vorliegende «Online Konverter Lösung» «eBook Factory» wird betrieben von
Genzel Datenservices
An den Kreutzmorgen 9
50737 Köln
vertreten durch den Inhaber Herr Dipl.-Ing. Klaus Genzel.
1. Für alle mit Genzel Datenservices abzuschließenden erstmalige, laufende und künftige Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Genzel Datenservices erkennt keine abweichenden Bedingungen des Auftraggebers zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese Abweichungen werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Genzel Datenservices den Abweichungen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung eines Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
1. Gegenstand der «eBook Factory» ist die Bereitstellung einer «Online Konverter Lösung» zur Erstellung individueller eBooks.
2. Durchführung und Verwaltung von individuellen «Online eBook Konverter» Arbeitsleistungen zur auftragsgemäßen Erstellung von eBooks.
3. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Genzel Datenservices im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers – entsprechend des im Angebot beschriebenen Umfangs – selbst erstellt oder an Lieferanten von Genzel Datenservices weitergeleitet.
1. Genzel Datenservices verpflichtet sich vorhandene Funktionen des «Online Konverter Angebots» und individuelle Online Dienstleistungen dergestalt zu pflegen und zu erweitern, dass in der Regel ein stabilier «eBook Factory» Betrieb gewährleistet ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die konvertierten bzw. übermittelten Daten der «eBook Factory» selbstständig zu überprüfen und etwaige Konverter Fehlfunktionen schriftlich zu reklamieren.
3. Bei begründeten Reklamationen wird eine Nachbesserung vorgenommen. Erst wenn eine solche Nachbesserung unmöglich, mindestens zwei Versuche fehlgeschlagen sind, sich die Leistung unzumutbar verzögert oder trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber nicht erfüllt wurde, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
4. Die Funktionalität der «eBook Factory» beinhaltet die Standardfunktionen zur eBook Erstellung vergleichbar den vorhandenen eBook Mustern. Es besteht kein Anspruch auf die Unterstützung jeder technisch möglichen eBook Variante, insbesondere der Apple iBook spezifischen Varianten.
5. Ein Fehler liegt nicht vor, wenn falsche oder fehlerhafte Vorlagen bzw. Arbeitsanweisungen seitens des Auftraggebers zugrunde liegen.
6. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrages entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrages zu verweigern.
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte wie Urheber- oder Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen bzw. digitalen Daten erworben hat und frei im Sinne der Auftragsvergabe darüber verfügen kann.
2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Bearbeitungsvorlagen allein verantwortlich. Dies beinhaltet auch eventuell benötigte technische Beschreibungen oder digitale Daten. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung der Vorlagen.
1. Abonnements werden ausschließlich für im Vorfeld eindeutig definierte Zeiträume abgeschlossen. Eine nachträgliche Kündigung sowie Rückzahlung von bereits geleisteten Abonnementzahlungen sind ausgeschlossen.
2. Genzel Datenservices erbringt Leistungen nur auf Grund eines individuellen Kundenauftrages. Es ist somit nicht möglich von einer bereits schriftlich getätigten Auftragsvergabe zurück zu treten.
3. Sofern der Kunde die Kosten bereits erbrachter Tätigkeiten übernimmt, kann im begründeten Einzelfall von vorstehender Ziffer 2 abgewichen werden.
Es gelten stets ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden schriftlichen Angebotspreise.
Die aktuellen Abonnementkosten unter Berücksichtigung unseres Rabattsystems können dieser zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen Übersichtstabelle entnommen werden.
1. Ein Vertrag zwischen Genzel Datenservices und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrages seitens Genzel Datenservices zustande. Genzel Datenservices hat das Recht noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Genzel Datenservices schriftlich bestätigt wurden.
3. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Angebotspreise des Unternehmens.
1. Genzel Datenservices haftet nicht für die wunschgemäße Verwendung der erstellten Daten, die Erreichung einer bestimmten Zielsetzung bzw. entgangenen Gewinn des Auftraggebers oder termingerechte Auftragserfüllung.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Genzel Datenservices nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Genzel Datenservices.
3. In allen anderen Fällen haftet Genzel Datenservices nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt wurden. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Genzel Datenservices. Genzel Datenservices ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für den Auftraggeber zuständigen Gericht geltend zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
1. Standardabonnements werden stets erst nach Zahlungseingang des entsprechenden Abonnementbetrages mit Rechten zur Datenbearbeitung versehen.
2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von Genzel Datenservices benanntes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, kann Genzel Datenservices die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder entgegenstehend früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
4. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab dem siebten Kalendertag nach dem Tag der Rechnungszustellung Verzugszinsen in Höhe von jährlich 3% über dem aktuellen Verzugszins der EZB für Handelsgeschäfte zu zahlen, soweit Genzel Datenservices nicht einen höheren Schaden nachweist.
5. Bei ausstehender Abonnementzahlung wird das Erstellen von eBook Dateien unmittelbar deaktiviert.
6. Genzel Datenservices ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
2. Die vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.